Ein mündlicher Arbeitsvertrag gilt genauso wie ein schriftlicher, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Ein Arbeitnehmer, der bereits mit einem mündlichen Arbeitsvertrag beschäftigt war, weigerte sich einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, weil dieser ungünstigere Bedingungen hatte.
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