Wer sich vor einer ungewollten Schwangerschaft zu hundert Prozent schützen möchte, hat nur eine Möglichkeit: Auf Sex komplett verzichten. Denn selbst eine Sterilisation birgt ein Restrisiko. Eine Frau hat ungewollt ein Kind bekommen und klagt nun gegen das Krankenhaus.
Für die Verhütung gibt es viele verschiedene Methoden. Von der Pille bis zum Kondom ist alles dabei. Doch wer wirklich sicher gehen will, dass er nicht schwanger wird, lässt sich sterilisieren. Der Eingriff gilt als die zuverlässigste Methode überhaupt. Doch in einigen Ausnahmefällen kann es trotzdem zu einer Schwangerschaft kommen, selbst wenn die Ärzte alles richtig gemacht haben. Das Krankenhaus haftet in solchen Fällen nicht. So entschied es das Oberlandesgericht Hamm in einem kürzlichen Urteil. Das Krankenhaus müsste nur dann haften, wenn die Patientin vorher nicht ordnungsgemäß über das Restrisiko aufgeklärt worden wäre.
Die Klägerin hatte sich sterilisieren lassen, nachdem ihr zweites Kind 2006 geboren worden war. Allerdings wurde sie zwei Jahre später trotzdem schwanger. Das letzte Kind kam 2009 zu Welt. Die Mutter klagte anschließend gegen das Krankenhaus, weil die Sterilisation ihrer Auffassung nach falsch durchgeführt wurde. Zudem wurde sie nicht ausreichend über das verbleibende Restrisiko informiert. Das Krankenhaus sollte 10.00 Euro Schmerzensgeld zahlen und außerdem 300 Euro Unterhalt im Monat.
Nach einem Gutachten und einer Anhörung konnte das Landgericht jedoch kein Fehler des Krankenhauses erkennen. Also zog die Klägerin vor das Oberlandesgericht, hatte hier jedoch ebenfalls keinen Erfolg. Die Operationsmethode der Ärzte war richtig und es gibt keine Beweise dagegen. „Bei einer Sterilisation besteht immer ein Restrisiko und die Rechtslage spricht hier eindeutig gegen die Klägerin.“, betont Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Die Versagensquote ist zwar gering, kommt aber vor.
Die Klägerin war nicht in der Lage, zu beweisen, dass sie nicht ordentlich aufgeklärt wurde. Die Versagensquote liegt bei vier zu 1000 Fällen und ist damit sehr gering, jedoch möglich. Das hätte der Arzt ihr laut eigenen Aussagen auch so mitgeteilt. Also wusste die Patientin, dass es keinen hundertprozentigen Schutz darstellt, sich sterilisieren zu lassen. Möchte man also wirklich sicher gehen, sollte man zusätzlich zu anderen Verhütungsmethoden greifen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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