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Um Streitigkeiten über seinen Nachlass vorzubeugen, sollte man schon frühzeitig ein Testament errichten. Wer nicht zum Notar gehen möchte, kann ein Testament auch selbst anfertigen. Hier muss man aber beachten, sein Testament komplett handschriftlich zu schreiben und zu unterschreiben.Ansonsten kann es nämlich einem Urteil vom OLG Stuttgart (Az.: 8 W 387/14) zufolge unwirksam sein. Hierauf weist Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hin.

„Eine handschriftliche Anfertigung eines Testaments soll einen Erblasser zu Überlegungen hinsichtlich eines Inhalts seines Testaments bewegen. Auch soll es so möglich sein, nachzuvollziehen, ob ein Testament tatsächlich vom Verstorbenen stammt, und ob es sich um eine finale Version handelt oder nur um einen Entwurf.“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Beim OLG Stuttgart erkannte man eine handschriftliche Generalvollmacht, welche einen nicht vom Erblasser geschriebenen Zusatz zu einer Erbenstellung seiner Lebensgefährtin enthielt, nicht als Testament an.

„Ein Testament sollte man also komplett selbst handschriftlich aufsetzen sowie unterschreiben.“, rät Bernhardt.

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