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Nach einer ersten großen Begeisterung über einen Glücksspielgewinn, beispielsweise beim Lotto, fragen sich viele Gewinner, ob sie für ihren Gewinn auch Steuern zahlen müssen. „Regelmäßig müssen Gewinne aus Glücksspielen nicht versteuert werden. Gewinne unterfallen keiner Einkommenssteuerart nach Steuergesetzen.“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Steuerfrei sind Gewinne aus deutschen staatlichen Lotterien sowie Sport- und Rennwetten. Auch Gewinne vom Eurojackpot, einer Online-Lotterie von mehreren Ländern, muss man nicht versteuern, wenn man in Deutschland wohnt.
„Wirft ein Gewinn nach einer Anlage auf einem Konto aber Zinsen ab, so müssen Gewinner ihre Zinsen nach einer Abgeltungssteuer von 25 % versteuern. Solche Erträge muss man also beim Finanzamt angeben.“, sagt Cäsar-Preller. Im Falle einer Teilnahme an einer ausländischen Lotterie muss man sich über jeweilige Steuergesetze im jeweiligen Staat informieren und seine Gewinne im jeweiligen Staat versteuern.
Gewinne, welche in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer eigenen Arbeit stehen, beispielsweise ein Gewinn eines Filmpreises, muss man versteuern, weil Finanzämter sie als Einkommen werten.
„Eine Steuer kann auch anfallen, wenn man seine Gewinne verschenkt. Hier fällt nämlich eine Schenkungssteuer an.“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Auch großzügige Sachgeschenke, wie beispielsweise Häuser, muss man mittels Schenkungssteuer versteuern. Hier gelten aber Freibeträge: unter Ehegatten sowie eingetragenen Lebenspartnern gilt ein Freibetrag von 500.000 €, von Eltern zum Kind ein Freibetrag von 400.000 €, von Großeltern zum Enkelkind ein Freibetrag von 200.000 €. Bis zu 20.000 € kann man steuerfrei an Großeltern, Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen verschenken.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller wünscht allen viel Glück beim Spiel sowie hohe Gewinne!
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller