Die Selbstanzeige von Uli Hoeneß findet die Strafanwaltschaft nicht strafbefreiend und auch nicht strafmildernd. So zumindest laut der Anklageschrift. Bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe gibt es laut Bundesgerichtshof auch keine Bewährung mehr.
Magazin „Focus“ berichtet, dass die Staatsanwaltschaft München II die Selbstanzeige von Herrn Hoeneß für ungültig empfindet. Die Anwälte von Uli Hoeneß und auch die Staatsanwaltschaft haben sich dazu jedoch noch nicht öffentlich geäußert. Dort heißt es lediglich: „Kein Kommentar.“
Der „Focus“ berichtet, dass der FC-Bayern-Präsident sich nämlich nicht aus Reue selbst angezeigt habe, sondern weil ein Journalist bereits gegen ihn recherchierte. Zudem weise die Selbstanzeige große Lücken auf und sei inhaltlich oft inkorrekt. Da die Selbstanzeige laut der Anklagebehörde gar nicht gültig ist, kommt es überhaupt zum Prozess vor dem Landgericht München II.
Am 10. März muss sich der FC-Bayern-Präsident wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe dann verantworten. „Bei solch einer hohen Summe, kommt es oft zu Gefängnisstrafen.“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Laut dem Bundesgerichtshof gäbe es keine Bewährungsstrafe für Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. So wurde imJahre 2012 jedenfalls noch argumentiert. „Nur bei besonders gewichtigen Milderungsgründen kommt eine Bewährung noch in Frage, wenn jemand so viel Geld hinterzogen hat.“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Bei Uli Hoeneß dürfte das wohl eher nicht der Fall sein.
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