Derzeit gibt es mehrere Musterklagen, in die sich andere Anleger einklinken können, die Werbungskosten wie Konto-, Depot-, und Verwaltungsgebühren oder Zinsen für Kredite zur Finanzierung ihrer Geldanlagen absetzen wollen.
Ein Sparer klagt beim Finanzgericht Köln gegen das Finanzamt, weil die Behörde diese Kosten seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 nicht mehr anerkennt (Az. 8 K 1937/11). Die Kosten sind seitdem durch den Sparerpauschbetrag von 801 (Ehepaare 1602) Euro im Jahr abgegolten. Zur Frage, ob das verfassungsmäßig ist, sind auch Klagen beim Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 9 K 1637/10) und Münster (Az. 6 K 607/11 F) anhängig.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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