Frisch Verheiratete sollten daran denken, eventuelle Versicherungspolicen umschreiben zu lassen, insbesondere, wenn einer der Partner nach der Hochzeit den Namen des anderen annimmt. Darüber hinaus können einige Anpassungen notwendig sein, wenn das Paar nicht ohnehin schon längere Zeit den Haushalt teilt. So reicht beispielsweise eine gemeinsame Haftpflichtversicherung aus – die zweite kann sodann gekündigt werden. Dazu gibt es ein Sonderkündigungsrecht, das ebenfalls für die Rechtsschutzversicherung gilt. Bei Lebensversicherungen sollte, wenn gewünscht, das Bezugsrecht für den Todesfall umgeschrieben werden.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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