Zerstören die Wurzeln der Bäume im Garten den Rasen des Nachbarn, dürfen sie entfernt werden. So entschied es das Amtsgericht München, Aktenzeichen 121 C 15076/09.
In dem zu verhandelnden Fall hatten vier Bäume an einer Grundstücksgrenze den Rasen beim Nachbarn massiv zerwurzelt. Nachdem den Mann das längere Zeit nicht gekümmert hatte, forderte er nun, dass die Wurzeln der Bäume des Nachbarn gekappt werden. Der Baumbesitzer wandte ein, dass dann die großen Bäume absterben würden. Außerdem würde der Anspruch auf das Fällen von benachbarten Bäumen nach fünf Jahren verjähren, und diese Frist sei abgelaufen.
Jedoch entschied das Gericht für den Rasenbesitzer. Da die Bäume nach Ansicht von Fachleuten nicht mehr „erhaltenswert“ seien, müsse der Besitzer tätig werden, auch wenn die Bäume dann eingingen. Hier käme die bayerische Verjährungsvorschrift nicht zum Tragen, da sie nur für da Fällen von Bäumen gelte. In diesem Fall, so meinte das Gericht, sei es etwas anderes, weil es um das Kappen der Wurzeln ginge.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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