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Ehemalige Kunden der Allianz Lebensversicherung, die auf eine Nachzahlung hoffen, müssen bis nächstes Jahr warten. Dann muss das Oberlandesgericht Stuttgart erneut über Klauseln zum Rückkaufswert entscheiden. 
Die Kunden sollten ihre Ansprüche aber jetzt schriftlich bei der Allianz anmelden. Wer allerdings den Vertrag beitragsfrei gestellt hat, muss nichts tun. Er bekommt Geld, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Melden sollten sich alle, die zwischen Juli 2001 und Ende 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen und seither gekündigt haben. Sind sie vor 2009 ausgestiegen, müssen sie verhindern, dass ihre Ansprüche zum 31. Dezember 2011 verjähren. Das Unternehmen muss schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichten, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Nach Berechnung der Verbraucherzentrale bekommt jeder Kunde im Schnitt einen Nachschlag von 500 Euro. Die Allianz ist allerdings der Ansicht, dass die durchschnittlichen Erstattungsbeträge weit darunter liegen werden.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
 
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