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Das Landgericht München urteilte, dass Reiseveranstalter nicht so hohe Gebühren verlangen dürfen, wenn Urlauber Namen auf Reisetickets ändern lassen wollen. Denn es dürfen nur die tatsächlichen Kosten berechnet werden. 
„Bei Namensänderungen können Mehrkosten von bis zu 100 % des Reisepreises oder mehr anfallen“, so heißt es in der Buchungsbestätigung von FTI Touristik. 
Das Landgericht München sah diese Kosten als unverhältnismäßig an.  Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die FTI Touristik GmbH geklagt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtkräftig. 
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