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Mit Urteil vom 06.06.2011 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az.: 23 U 101/10, erneut die Nassauische Sparkasse zum Schadensersatz wegen Beratungsfehler im Zusammenhang mit dem Erwerb des Zertifikates MERRILL LYNCH S.A. NASPA CRE.Z.12.11.10 BSKT verurteilt. Kunden der Naspa dürfte das Zertifikat eher unter dem Namen „Naspa CreativInvest 3“ bekannt sein, denn als solches hat die Naspa das Zertifikat vertrieben. Das Gericht stützte die Verurteil der Naspa auf Nichtaufklärung der Anleger über die Rückvergütungen, welche die Bank für die Vermittlung der Zertifikate erhalten hat. 
Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Inhaber der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, führt zu dem Urteil wie folgt aus: 
„Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit dem Urteil einmal mehr die Rechte der Anleger gestärkt und richtigerweise festgestellt, dass die Banken verpflichtet sind, ihr finanzielles Interesse an den von Ihnen getätigten Empfehlungen dem Kunden darzulegen und nicht durch die Verwendung irreführender Namen das selbige zu verschleiern.“
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits zahlreiche Anleger, welche durch die Naspa weder über die gezahlten Rückvergütungen aufgeklärt wurden, noch über die Risiken, welche sich mit dem Zertifikat Naspa CreativInvest 3 verbinden.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller