Kostenlosen Termin online buchen
Fast jeder kennt es: Man ist als Fußgänger bei nassem Wetter in der Stadt unterwegs, plötzlich wird man von einem vorbeifahrenden Auto nassgespritzt. Natürlich ist das nicht gerade nett, aber dennoch erlaubt: Autofahrer müssen nämlich nicht langsamer durch Wasserpfützen fahren, um Fußgänger nicht zu bespritzen.
Das Landgericht Itzehoe (Aktenzeichen: 1 S 186/10) hat so zugunsten eines Autofahrers entschieden. Die Klage eines Mannes wurde abgelehnt, der 39,90 € für die Reinigung seiner Kleidung gefordert hatte. Seine Kleidung war durch Spritzwasser beschmutzt worden. Durch Fahren im Schritttempo wäre der Schaden vermeidbar gewesen, so der Kläger.
Aber das Gericht sah das anders: Bei Regen müssten sonst ganze Ortschaften oder Städte in Schrittgeschwindigkeit durchfahren werden, heißt es in der Urteilsbegründung.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller