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Seit kurzem werden mehr Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt. Berufstätige, die wie Dachdecker, Pflasterer oder Fliesenleger oft knien müssen und deswegen unter Kniegelenksarthrose leiden, erhalten nun Heilbehandlungen, Reha und eine Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Verschleiß im Knie gilt aber nur als Berufskrankheit, wenn 13000 Arbeitsstunden und pro Schicht wenigstens eine Stunde kniebelastend gearbeitet wurde.
Vier weitere Erkrankungen stehen auf Empfehlung des Bundesarbeitsministeriums nun auf der Liste der Berufskrankheiten: Blut- und Lymphkrankheiten, die durch Benzol verursacht werden, die Lungenfibrose, eine Erkrankung des Lungengewebes durch Schweißrauch und -gas, sowie Lungenkrebs, der durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) allein und durch das Zusammenwirken der PAK mit Asbestfaserstaub hervorgerufen wird.
Eine Liste der insgesamt 73 anerkannten Berufskrankheiten gibt es unter www.gesetze-im-internet.de>, Volltextsuche: „Berufskrankheiten“.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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