Seit dem 1.August müssen Käufer von Immobilien mehr Geld für Notar und Grundbuchamt zahlen. Der Immobilienkauf wird nun teurer.
Ein Beispiel:
Kostet die Wohnung oder das Haus ca. 300.000 Euro, so müssen Käufer in Zukunft etwa mit rund 3. 240 Euro mehr für die Abwicklung und Beurkundung des Kaufvertrags und dem Eintrag in das Grundbuch rechnen . Das sind 20 Prozent (540 Euro) mehr als bisher.
Im Gerichts- und Notarkostengesetz sind die neuen Gebührensätze festgelegt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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