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Ab dem 1. Juli gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. So steigt der monatliche unpfändbare Grundbetrag von 1028,89 € auf 1045,04 €. 
Auch sonst muss der Gerichtsvollzieher den Kuckuck oft stecken lassen. „Angst um sein Haustier oder seinen Kühlschrank muss sich grundsätzlich keiner machen, solche Dinge sind zu recht unpfändbar“, meint Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller