Kürzlich hat der Bundesfinanzhof einige für Steuerzahler günstige Urteile gefällt, in denen es um die Absetzbarkeit von Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen geht.
So sind die Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand zu berücksichtigen (Aktenzeichen: VI R 42/10). Dies jedoch nur, wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht und der Prozess nicht mutwillig erscheint.
Auch kann ein behindertengerechter Ausbau einer Wohnung steuermindernd geltend gemacht werden (Aktenzeichen: VI R 16/10). Das gilt nicht nur ein einer akuten Notsituation, sondern auch dann, wenn der Umbau langfristig geplant wurde.
Darüber hinaus sind auch selbst getragene Pflegekosten abzugsfähig, die nicht von anderen Stellen erstattet werden (Aktenzeichen: VI R 8/10).
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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