Noch bis zum 30. Juni können Hinterbliebene, die in den Jahren 2007 oder 2008 geerbt haben, nachträglich die Berechnung der Erbschaftssteuer nach neuem Recht beim Finanzamt formlos beantragen. Die neuen, höheren Freibeträge können sie zwar nicht nutzen, aber trotzdem kann das neue Recht steuerlich günstiger für sie sein. Dies gilt beispielsweise für Ehepartner oder Kinder, die eine Immobilie geerbt haben und jetzt darin wohnen.
Mit einem Steuerberater sollte man daher prüfen, ob das neue Erbrecht günstiger ist.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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