Grenzüberschreitende Vermögensverhältnisse können für eine Erbengemeinschaft zum Problem werden. Jedes Land regelt die Aufteilung des Nachlasses anders. Es bestehen zwischen allen EU-Mitgliedsstaaten unterschiedliche Ausgestaltungen des Erbrechts.
Während z.B. die Frau in Deutschland den Nachlass mit den Kindern aufzuteilen hat, bekommt sie in Österreich den ganzen Nachlass.
Das kann nicht nur sehr verwirrend sein, sondern auch richtig ins Geld gehen, sofern man Anwälte in mehreren EU-Mitgliedsstaaten benötigt.
Am 17. August tritt die neue europäische Erbrechtverordnung in Kraft. Europaweit wird nun einheitlich geerbt, sofern Vermögen über mehrere EU-Staaten zu verteilen ist.
Das Prinzip sieht folgende Regelung vor: Das Erbe unterliegt der Regelung des Landes, in der der Verstorbene seinen„gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte.
„Sofern ein deutscher Rentner seinen Alterswohnsitz nach Italien verlegt, ist das italienische Erbrecht anzuwenden“, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Allerdings kann in einem Testament auch festgehalten werden, dass das Recht des Staates Anwendung findet, dessen Staatsbürgerschaft der Erblasser innehatte.
Die Kanzlei Cäsar-Preller hilft Ihnen gerne bei erbrechtlichen Fragen weiter.
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