Offenbar werden nun auch auf europäischer Ebene die Lehren aus der Pleite der Lehman Bros. Bank im Jahre 2008 gezogen, durch der viele Kleinanleger ihr Geld verloren hatten. Anknüpfungspunkt: Viele dieser Anleger hatten im Vertrauen auf Finanz- und Bankberater Finanzprodukte gekauft über die sie nur schlecht informiert waren und die sie kaum richtig verstanden hatten.
Seit Juli dieses Jahres ist es bereits für Investmentfonds vorgeschrieben, dass dem Anlageinteressenten Produktionsinformationsblätter mit kurzen und prägnanten Angaben vorzulegen sind, aufgrund derer der Interessent mit anderen Produkten vergleichen kann. Die bisherigen Erfahrungen sind aus Anlagersicht allerdings gemischt. Nach wie vor sind teilweise die Informationen in den Produktinformationsblättern derart vage, dass von einer vollumfänglichen Information des Anlageinteressenten über das Produkt nicht immer ausgegangen werden kann.
Nun wird aber innerhalb der EU vorgeschlagen, die Pflicht zur Vorlage eines EU-geprüften Produktinformationsblatt auf nahezu alle strukturierten Kapitatalanlageprodukte auszuweiten, hierbei insbesondere bei Zertifikaten oder Aktien. Die Informationsblätter sollen dann Angaben zum Risiko-Ertrags-Profil enthalten, und den Interessenten vollständig über zu erwartende Kosten und die vergangene und mögliche künftige Wertentwicklung des Produkts informieren. Es ist auch vorgesehen, dem Kunden ein Rückgaberecht des Produkts einzuräumen, und zwar in dem Fall, dass die Information unzureichend ist oder zu spät erteilt wird.
Wir werden diese Entwicklung beobachten.
Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden
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