Ab dem 1. Mai gelten neue Mietrechtsregeln. Gegenstand sind vor allem die Energetische Sanierung und die Möglichkeit einer Mieterhöhungsbremse.
„Für den Mieter bedeutet das vor allem, dass er Baugerüste, Baulärm usw. drei Monate nicht mehr mietmindernd geltend machen kann, wenn es um eine Energetische Sanierung geht“, meint Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
„Mieterhöhungsbremsen wird die Juristen sicher häufiger beschäftigen. Für Neumieter gilt die Regelung nämlich nicht. Da ist ein systematisches Rausmobben der Altmieter zu erwarten, um so die Bremse zu umgehen. Hiergegen muss man notfalls juristisch vorgehen“, rät Cäsar-Preller.
Neueste Kommentare