Das neue Versicherungsrecht brachte 2008 etwas mehr Verbraucherschutz bei Lebensversicherungen ins Spiel. Die „Stillen Reserven“ der Versicherer müssen seitdem bei Auszahlungen an Versicherter mit in die Berechnungen einfließen. Seit Anfang des Jahres definiert § 153 Abs. 3 VVG: „Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungsorientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei Beendigung des Vertrages wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.“
Joachim -Cäsar Preller, Rechtsanwalt: „Das hört sich gut an – aber die Realität sieht anders aus: Es gibt da keinerlei Transparenz, der Kunde erfährt im allerbesten Fall auf Nachfrage, wie viel Geld überhaupt zur Auszahlung kommen soll!“
Die Verbraucherzentrale Hamburg macht ähnliche Erfahrungen (wir zitieren von der Homepage): „Nach einer kleinen Stichprobe zeigt sich nun, dass es in der Hälfte der Fälle kein zusätzlichesGeld gibt. Die Bewertungsreserven waren mit „0“ ermittelt worden. In der anderen Hälfte gab es Geld, mal 60, mal ein paar Hundert, mal ein paar Tausend Euro. Dabei bleibt völlig unklar, wie diese Zahlen ermittelt wurden oder ob sie stimmen. Der Verbraucher kann in keinem Fall auch nur annähernd abschätzen, ob seine Beteiligung korrekt ermittelt und zugeteilt wurde. „
Cäsar-Preller: „Mandanten unserer Kanzlei haben sich jahrelang auf Auszahlungen aus den Bewertungsreserven in vierstelliger Höhe gefreut und diese regelmäßig erfragt – letztendlich zur Auszahlung kamen Summen unter hundert Euro. Meist wurde die Bewertungsreserve einfach auf 0 gesetzt.“
Mittlerweile mischt sich die Politik ein: Laut Handelsblatt gibt es die Ankündigung des Finanzministeriums, eine Arbeitsgruppe zu gründen.
Der Wiesbadener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht empfiehlt Kunden von Lebensversicherungen, sich mit kaum transparenten Neuberechnungen des Bewertungsreserven nicht abspeisen zu lassen und notfalls mit rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen.
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