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Wenn der Gerichtsvollzieher zur Tat schreitet und in der Wohnung seinen „Kuck-Kuck“, also sein Pfandsiegel verteilen will, muss dieser einiges beachten, da nicht alles gepfändet werden darf, weiß der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Grundsätzlich hat der Gerichtsvollzieher alles zu pfänden was sich zu Geld machen lässt. Um aber zu verhindern, dass der Schuldner „Kahlgepfändet“ wird, sind teils sogar werthaltige Gegenstände von der Pfändung ausgeschlossen. 
Hierzu gehört unter anderem, Gegenstände, für welche seitens des Schuldners eine Notwendigkeit gibt, wie alle medizinischen Geräte, wie z.B. Brille und Hörgeräte, aber auch grundsätzlich sämtliche Haustiere.
Aber auch moderne Stereoanlagen oder TV-Geräte sind nicht ohne weiteres pfändbar. Der Schuldner hat das Recht sich aus frei empfangbaren Kanälen zu unterrichten. Wieweit das geht ist jedoch unter Juristen umstritten. So gehen manche Gerichte davon aus, dass ein TV-Gerät gepfändet werden darf, soweit ein Radio mit einem empfangbaren Sender im Haushalt zu Verfügung steht.
Andere Gerichte sehen dies weniger streng und gehen davon aus, dass TV-Geräte heutzutage zur bescheidenen Haushaltsführung dazu gehören, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Weiter sind Gegenstände, welche zur beruflichen Ausübung des Schuldners nötig sind unpfändbar. Dies kann durchaus auch eine teure und moderne Computeranlage sein, soweit diese zur Berufsausübung unabdingbar ist. 
Aber auch hier lauern einige Fallstricke. So ging z.B. ein Gericht davon aus, dass ein Jura Student nicht zwingend auf einen PC angewiesen sei.
Grundsätzlich muss aber der Wert des Pfändungsgegenstandes so beschaffen sein, dass ein nennenswerter Erlös generiert wird, welche deutlich über den Kosten der Versteigerung liegen, erklärt Cäsar-Preller.
Soweit es Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Pfändung bezüglich der Pfandgegenstände bestehen, kann der Schuldner jederzeit bis zur Versteigerung Erinnerung einlegen, mit dem Ziel der Pfandfreigabe, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Rechtsmittel zusammen.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller