Es ist nicht in jedem Fall eine Kündigung des Lehrers gerechtfertigt, sollte es dazu kommen, dass der Schüler geschlagen wurde. In bestimmten Sonderfällen sei eine Kündigung unwirksam , entschied das Landesarbeitsgericht Halle , wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Herr Cäsar-Preller teilt mit: „Ein Sonderfall wäre beispielsweise, wenn dieser Schlag ein reiner Abwehrreflex gegen einen eskalierenden Schüler sei.“
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