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Wer kennt die Situation nicht? Das Parkhaus in weiter Ferne und ohnehin überteuert… und nun einen Parkplatz finden. Besonders in Innenstädten spitzt sich seit Jahren der Kampf um den besten Platz für das Auto zu. 
Hierbei herrscht keineswegs ein rechtsfreier Raum, wie es das Verhalten einiger Verkehrsteilnehmer vermuten lassen könnte. 
Welche Auswüchse der Streit um den Parkplatz nehmen kann, hatte kürzlich das Bayrische Oberlandesgericht zu ent-scheiden: 
Die Ehefrau des Fahrers hatte für diesen einen Parkplatz freigehalten, indem sie anderen Verkehrsteilnehmern die Zufahrtsmöglichkeit durch ihre Anwesenheit versperrte.
Ein anderer Fahrer wollte sich diese Dreistigkeit nicht bieten lassen und drängte die Frau mit seinem Wagen zur Seite. Die Ehefrau wurde dabei zwar nicht verletzt und auch eine Verletzungsabsicht war nicht feststellbar; Ergebnis für den Fahrer war allerdings eine Verurteilung wegen Nötigung.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller weist dabei darauf hin, dass solche Fälle der „Parkplatzreservierung“, wie sie die Ehefrau hier betrieben hatte, ebenfalls nicht rechtens sind. 
Nach § 12 der StVO hat derjenige Vorrang, der die Parklücke zuerst erreicht.
Die Ehefrau selbst hat sich –trotz des unrechten Ver-haltens- vorliegend nicht strafbar gemacht.
„Bei all zu vehementen Verhaltens wäre aber auch hier eine Nötigung in Betracht gekommen“, warnt Cäsar-Preller.
Sollten Sie Probleme auf dem Gebiet des Verkehrsrechts haben, steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller natürlich jederzeit engagiert und kompetent zur Seite.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller