Kostenlosen Termin online buchen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte Ende August den Entschädigungsfall für die Noa-Bank festgestellt. Die Noa-Bank gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an. Hierdurch sind Festgeld, Tagesgeld, Geld auf Girokonten und Sparbriefe auf den Namen des Anlegers und Zinsen bis zur Sicherungsgrenze von 50.000 Euro abgesichert. Zinsen werden auch für die Zeit vom Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung bezahlt.
Folgendermaßen geht die Entschädigung vonstatten: Anhand der Bankunterlagen ermittelt Die EdB die noch verbliebenen rd. 15.000 Noa-Bank-Kunden. Jeder Kunde erhält von der EdB ein Formular, mit dem er seine Ansprüche anmelden kann. Darin sind bereits die Ansprüche plus Zinsen vermerkt. Die Kunden müssen dieses Formular nach Unterschrift zurückschicken, da ansonsten ihr Entschädigungsanspruch nach genau einem Jahr verfällt.
Nachdem das Formular bei der Entschädigungsstelle eingegangen ist, soll das Geld in spätestens drei Monaten dem Kunden zugehen. Bei der Pleite der Weserbank im Frühjahr 2008 dauerte es in manchen Fällen sogar nur 66 Tage ab dem ersten Tag, an dem die Aufsicht die Geschäfte der Bank ausgesetzt hatte, bis das Geld an die Kunden überwiesen wurde.
Kunden, die mehr als 50.000 Euro bei der Noa-Bank angelegt hatten (dies sind allerdings nur rd. 120), müssen um einen Teil ihres Geldes bangen. Wie die anderen bekommen sie zunächst 50.000 Euro von der EdB zurück. Ihre darüber hinausgehenden Ansprüche müssen sie sodann beim Insolvenzverwalter geltend machen. Auf Antrag der Bafin wurde vor dem Amtsgericht Düsseldorf das Insolvenzverfahren eröffnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Von der Bundesregierung können diese Kunden keine weiteren Entschädigungen erwarten.
Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller