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Die Pleite gegangene Noa-Bank muss ihren Kunden zumindest einen Teil der verlorenen Einlagen zurückerstatten. Der Entschädigungsfall wurde von der Finanzaufsicht BaFin festgestellt. Dadurch bekommen die 15.000 Kunden von der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu 50.000 Euro entschädigt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Noa-Bank vorsorglich geschlossen, damit das Restvermögen vor der möglichen Insolvenz geschützt wird. Laut BaFin hat die Geschäftsleitung der Noa-Bank angezeigt, dass die Bank überschuldet sei, so dass das Amtsgericht Düsseldorf daraufhin das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnete.
Kunden wurden von der Noa-Bank mit hohen Zinsen auf Tagesgeld von bis zu 2,2 Prozent angelockt. So hatte die Bank nach eigenen Angaben bis zu 300 Millionen Euro Einlagen von den Kunden empfangen. Ende Juni wurde der Bank von der BaFin die Annahme weiterer Gelder nicht mehr gestattet. Das eingenommene Geld der Bank sollte in Form von Krediten in verschiedene Projekte gesteckt werden, allerdings ließen sich dafür nicht genug Kunden finden.
Die Noa-Bank war nur Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, die bis 50.000 Euro einspringt. Die Entschädigungseinrichtung wird nun auf die Kunden der Noa-Bank zugehen. Allerdings war die Noa-Bank dem Einlagensicherungssystem eines der drei Bankenverbände nicht beigetreten, obwohl diese für höhere Summen entschädigen.
Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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