Seit 2011 müssen Anleger von Nordcapital Bulkerflotte 1 eine Hiobsbotschaft nach der anderen einstecken. „Erst ging der Charterer Korea Line insolvent, dann müsste Neukapital bereit gestellt werden, damit sich die Bulkerflotte 1 buchstäblich noch über Wasser halten konnte“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller in Wiesbaden, „Das Ergebnis im Jahr 2012 war ebenfalls mehr als schlecht und das Jahr 2013 lässt ebenfalls keine hohen Wellen erwarten.“
Anleger müssen deswegen noch lange nicht auf dem Trockenen sitzen bleiben.
Diese haben möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
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