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Über die Gesellschaft des Vollcontainerschiffs MS Westerbrook wurde am Amtsgericht Bremen nach Angaben des fondstelegramms das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 527 IN 5/14). Das Emissionshaus Nordcapital hatte den Fonds 2004 aufgelegt.
Anleger konnten sich mit einer Mindestbeteiligung von 15.000 Euro an dem Containerschiff MS Westerbrook beteiligen. Allerdings konnten die prospektierten Erwartungen nicht erfüllt werden. Ausschüttungen blieben mehrfach aus und auch ein Sanierungskonzept konnte das Schiff offenbar nicht vor der drohenden Insolvenz bewahren. Den Anlegern droht nun der Totalverlust ihrer Einlage.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, rät den geschädigten Anlegern daher, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich prüfen zu lassen. Gerade im Bereich von Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen sei es häufig zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen. So seien Schiffsfonds beispielsweise als sichere Kapitalanlagen, die zur Altersvorsorge geeignet sind, angepriesen worden. „Das sindsie leider nicht. Die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken bis hin zum Totalverlust. Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann aber keinesfalls zur Altersvorsorge geeignet sein“, erklärt Cäsar-Preller. Daher sei eine umfassende Risikoaufklärung grundlegend für eine anleger- und objektgerechte Beratung.
Darüber hinaus hätten auch alle Provisionen, die an die vermittelnden Banken geflossen sind, offen gelegt werden müssen. „Diese sogenannten Kickbacks können nach Rechtsprechung des BGH einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben und zudem einen Konflikt zwischen den Interessen der Bank und den Wünschen des Kunden belegen. Wurden diese Kickbacks verschwiegen, besteht ebenfalls Anspruch auf Schadensersatz“, so Cäsar-Preller.
Da sich die ersten Anleger bereits 2004 an dem Containerschiff MS Westerbrook beteiligt haben, könnte schon bald die Verjährung der Schadensersatzansprüche drohen. Daher sollten geschädigte Anleger nicht mehr lange zögern, wenn sie ihre Ansprüche geltend machen wollen.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
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