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Die Nordcapital Offshore Fonds investierten in Schiffe, die der Versorgung bzw. der Positionierung von Öl-Plattformen dienen. Der Verfall des Ölpreises hat auch offenbar die Fonds wirtschaftlich getroffen. Das könnten auch die Anleger zu spüren bekommen.

So sind inzwischen einige Schiffe der Nordcapital Offshore Fonds beschäftigungslos. Branchenexperten gehen davon aus, dass die Flaute im Offshore-Bereich noch einige Zeit andauern könnte. Anleger der Nordcapital Offshore Fonds 1 und 5 wurden nach einem Bericht des „fondstelegramm“ auch schon aufgefordert, Vorratsbeschlüsse für den Verkauf der Schiffe zu fassen. Denn die Liquiditätslage der Fondsgesellschaften sei angespannt. Im schlimmsten Fall könne sogar die Insolvenz drohen.

Bei den Nordcapital Offshore Fonds 2 und 3 sei die Situation noch nicht so dramatisch, beim Offshore Fonds 4 werde derzeit ein Liquiditätssicherungskonzept entwickelt, berichtet das „fondstelegramm“ unter Berufung auf Nordcapital. „Für die Anleger der Fonds ist die Situation ernst. Schiffsverkäufe oder Insolvenzen können finanzielle Verluste mit sich bringen“, sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Daher empfiehlt er den Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen.

Dazu kann auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zählen. Grundlage dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch ausführlich über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. die langen Laufzeiten und die erschwerte Handelbarkeit der Anteile. „Mit dem Erwerb der Anteile erhalten die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen. Das birgt natürlich auch Risiken, wie z.B. das Risiko des Totalverlusts. Dennoch wurden die Anleger in den Beratungsgesprächen häufig nicht über diese Risiken aufgeklärt. Stattdessen wurde ihren eine sichere Kapitalanlage versprochen. Eine derartige Falschberatung kann zu Schadensersatzansprüchen führen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.

Zudem hätten die vermittelnden Banken die Anleger auch über ihre Rückvergütungen aufklären müssen. Wurden diese sog. Kick-Backs verschwiegen, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de>

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