Der als Dachfonds konzipierte Schiffsfonds Nordcapital Schiffsportfolio Global II konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Wie eine Vielzahl anderer Schiffsfonds wurde auch er zum Sanierungsfall. Zuletzt wurden die Anteile laut der Handelsplattform zweitmarkt.de nur noch zu einem Kurs von 5 Prozent gehandelt (Stand 2.12.2014).
Der Dachfonds wurde 2004 aufgelegt und investierte in sieben Containerschiffe. Die Krise der Schifffahrt ging auch an diesemFonds nicht spurlos vorüber. 2010 musste deshalb ein Sanierungskonzept aufgelegt werden. Auch die Anleger bekamen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu spüren. Die Ausschüttungen blieben hinter den prospektierten Erwartungen zurück.
Allerdings müssen sich die Anleger mit dieser Entwicklung nicht zufrieden geben. Sie haben nach wie vor die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. „Allerdings könnte die Zeit drängen und die Verjährung der Forderungen drohen. Es gilt die zehnjährige Verjährungsfrist“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Schadenersatzansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn in den Beratungsgesprächen wurden die Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Anlage dargestellt. „Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber auch, dass die Risiken umfassend dargestellt werden. Die sind nicht zu unterschätzen wie die zahlreichen Insolvenzen bei Schiffsfonds belegen. Anleger erleiden dabei regelmäßig hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust“, so Cäsar-Preller. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Schiffsfonds aber auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten. Eine derartige Falschberatung kann zum Schadensersatzanspruch führen.
Außerdem hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des BGH auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) offen legen müssen. Wurden diese Kick-Backs oder die Risiken verschwiegen bzw. nur verharmlosend dargestellt, können daraus Schadensersatzansprüche resultieren.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
Neueste Kommentare