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Das Kaninchen eines Besitzers schien schwer erkrankt. Der Besitzer wählte deshalb besorgt die Notrufnummer eines Tierarztes, der zum Notdienst eingeteilt war. Jedoch konnte der Besitzer niemanden erreichen. Daraufhin fuhr er zwei Stunden später mit dem Kaninchen zur Tierarztpraxis. Dort angekommen wurde ihm aber nicht geöffnet. Der Kaninchenbesitzer war darüber so verärgert, dass er den Tierarzt verklagte.  
Die Richter:
Der Tierarzt muss 5.000 € Bußgeld zahlen. Er hat seine Berufspflicht verletzt, weil er während des Notdienstes nicht erreichbar war. (VG Mainz. Az.Kf 3/06.MZ).
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