Kostenlosen Termin online buchen
Nach einem aktuellen Regierungsentwurf sollen Neuanleger von offenen Immobilienfonds diese bis zu 2 Jahre halten müssen, zudem soll eine einjährige Kündigungsfrist gelten, bevor Anteile zurückgegeben werden dürfen. Auch sind strengere Schuldenregelungen geplant.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller hierzu: „Bei Immobilienfonds haben Zocker auf kurzfristige Gewinne spekuliert und dann kurzfristig Geld aus dem Fonds abgezogen. Dafür ist so ein Fonds aber gerade nicht gedacht. Nicht ohne Grund gab es hier viele Pleiten die Anlegern großen Schaden zugefügt haben. Entsprechende Fonds sind daher heute recht unbeliebt. Die erwartete Neuregelung kann man nur begrüßen. Allerdings bleibt es abzuwarten, ab wann sie gilt.“
Das bedeutet aber nicht, dass man als Anleger heute schutzlos gestellt ist.
Cäsar-Preller rät: „Oft wurde bei der Beratung nicht über die Risiken eines Fonds hinreichend aufgeklärt. Dann kommt ein Anspruch auf Schadensersatz oder Rückabwicklung in Betracht“.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller