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Die Verbraucherzentrale Hamburg kam nach einer Prüfung von Kreditverträgen zum Ergebnis, dass viele Immobilienkreditkunden ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus ihrem Kreditvertrag heraus kommen, da sie über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht falsch von der Bank informiert wurden. Gerade die Deutsche Bank und die Commerzbank waren betroffen, da zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren.
Eine Folge von falscher Belehrung ist:
Der Kunde kann jederzeit widerrufen und die Bank darf keine Entschädigung verlangen für die vorzeitige Rückzahlung des Kredits.
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