Kostenlosen Termin online buchen
Das OLG Koblenz hatte neulich einen Fall zu entscheiden, bei der die BeklagteSchadenersatz für ihren schwer verletzten Hengst geltend machte. Der Hengst der Klägerin sollte die Stute der Beklagten decken. Die Stute trat allerdings nach dem Deckungsvorgang aus und verletzte den Hengst so schwer, dass dieser sogar eingeschläfert werden musste.
Der aus der Tiersendung HundKatzeMaus bekannte Rechtsanwalt Cäsar-Preller:  „Das OLG Koblenz hat einen solchen Anspruch abgelehnt. Hintergrund war allerdings auch, dass die Eigentümerin des Hengstes die Paarung ohne jede Sicherungsmaßnahme –etwa durch Spannstricke- durchführte. Es lag daher ein Fall überwiegenden Mitverschuldens der Klägerin vor.
Bei der Realisierung der sog. Tiergefahr findet allgemein eine Abwägung der Gefahr- und Verschuldensgesichtspunkte statt. Diese ging hier zu Lasten der Eigentümerin des Pferdes.“
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller