Über den Handysize-Bulker MS Christine O. der Oltmann Gruppe wurde am Amtsgericht Bremen das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 504 IN 15/13), berichtet das fondstelegramm.
Der Bulker MS Christine O. wurde 2007 emittiert und ist nun offenbar ein weiteres Opfer der immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt. Den Anlegern droht im Falle einer Insolvenz der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals.
Allerdings müssen die Anleger nicht tatenlos zusehen. „Sie können ihre Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen lassen“, rät Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Ein Ansatzpunkt für den Anspruch auf Schadensersatz ist die Falschberatung. „Die Erfahrung zeigt, dass viele Anleger von Schiffsfonds eigentlich in ihre Altersvorsorge investieren wollten, also eine sichere Kapitalanlage suchten“, sagt Cäsar-Preller. Als solche seien Schiffsfonds zwar auch in vielen Fällen beworben worden. Tatsächlich seien es aber unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und auch allen Risiken. „Dieses Risiko reicht bis zum Totalverlust des investierten Geldes“, erklärt der Jurist. Und genau über diese Risiken hätten die Anleger auch aufgeklärt werden müssen.
Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen, die an die Bankberater für die Vermittlung der Schiffsfonds-Beteiligung geflossen sind, informiert werden müssen. „Denn das kann einen entscheidenden Einfluss auf die Investitionsentscheidung haben“, sagt Cäsar-Preller. Die Rechtsprechung ist in solchen Fällen inzwischen sehr eindeutig und anlegerfreundlich.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de
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