Wenn man jemanden adoptieren möchte, sollte man wesentlich älter als die Adoptivperson sein. Das Kammergericht Berlin hatte einen Antrag abgelehnt, da kein Eltern-Kinder-Verhältnis bestand.
Erwachsene können nur jemanden adoptieren, wenn ein gewisser Altersabstand vorhanden ist. Abgesehen von dem Altersunterschied muss auch noch eine Eltern-Kind ähnliche Beziehung vorliegen. Das ist aber nicht der Fall, wenn der Altersunterschied gerade mal zwölf Jahre beträgt.
In dem vorliegendem Fall hatten sich der Mann und die Frau gerade mal vor gut einem Jahr kennengelernt. Sie war 74 und er 62 Jahre alt. Nachdem das Amtsgericht den Antrag auf Adoption abgelehnt hatte, legten beide Berufung ein. Wie erwartet, hatten die beiden jedoch keinen Erfolg damit. Man kann nur eine Genehmigung für eine Volljährigenadoption bekommen, wenn die Beziehung einem Eltern-Kind-Verhältnis entspricht. Im vorliegenden Fall sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass das Eltern-Kind-Verhältnis nicht besteht und auch nicht in Zukunft bestehen wird. Hinzu kommt auch noch der geringe Altersunterschied.
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