Beim Online-Banking haftet nach einem Diebstahl von Zugangsdaten die Bank für die Schäden. Jedoch muss der Kunden mindestens einaktuelles Antivirenprogramm auf seinem PC installiert haben. In gerichtlichen Auseinandersetzungen über Schadenersatz verlangen die meisten Gerichte in solchen Fällen, dass zusätzlich eine Firewall auf dem Computer vorhanden ist.
Das Amtsgericht Wiesloch urteilte in einem Fall kundenfreundlich (Aktenzeichen 4 C 57/08): Ein Bankkunde wollte Geld überweisen und gab dafür eine Transaktionsnummer (Tan) ein. Betrüger spähten während des Vorgangs die Tan aus und veranlassten eine Überweisung von rund 4.100 Euro. Die Richter des Amtsgerichts entschieden gegen die Bank, weil der Bankkunde ein Antivirenprogramm nutzte.
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