In Deutschland werden jeden Monat rund 350.000 Konten gepfändet zugunsten der Gläubiger, die zu Recht ihr Geld haben wollen. Jedoch Schuldner, die eigentlich zahlen wollen, treibt eine Pfändung oft noch tiefer in die Überschuldung.
Denn wer Schulden hat, hat schnell noch andere Probleme. Wird eine Rechnung nicht bezahlt, kann der Gläubiger eine Kontopfändung bei Gericht beantragen. Nach kurzer Schutzfrist ist dann das Konto „dicht“. Und das bedeutet, dass der Geldautomat nichts mehr ausspuckt, Daueraufträge und Lastschriften nicht mehr ausgeführt werden, der Vermieter seine Miete nicht bekommt und der Kleinkredit für die Waschmaschine überfällig wird.
Ab Juli 2010 soll deshalb jedermann ein Pfändungsschutzkonto – kurz ein P-Konto – eröffnen oder sein Girokonto dazu umwandeln können. Wenn dann vom Gericht eine Kontopfändung veranlasst wird, ist auf dem P-Konto jeden Monat automatisch ein Betrag von 985,15 Euro geschützt. Damit kann der Schuldner weiter wichtige Zahlungen wie die Miete bezahlen. Dieser Schutzbetrag gilt für jeden Monat neu, und er erhöht sich um den Betrag, den der Schuldner im Vormonat nicht angetastet hat.
Teile des Einkommens kann ein Kontoinhaber bereits nach dem alten Vollstreckungsrecht vor dem Zugriff der Gläubiger schützen, wenn er sehr schnell handelt. Dazu ist ein Antrag notwendig, der innerhalb von 14 Tagen bei Gericht vorliegen muss. Wer diese Frist nicht einhält, muss davon ausgehen, dass das vorhandene Guthaben an den Gläubiger überwiesen wird.
Über ein P-Konto kann mehr Geld geschützt werden als bisher. Kann der Kontoinhaber seiner Bank Unterhaltsverpflichtungen belegen, erhöht sich der Schutzbetrag. Auch kann der Schuldner mit dem Bescheid von der Familiengeldkasse das eingehende Kindergeld schützen. Weister einen Bezug von Sozialleistungen nach, steigt der Schutzbetrag ebenfalls.
P-Konten können ab Juli mit dem Kreditinstitut in einem persönlichen Gespräch vereinbart werden. Der Pfändungsschutz nach altem Recht läuft daneben zunächst weiter, ab 2012 sind jedoch ausschließlich Guthaben auf P-Konten geschützt.
Ein P-Konto kostet nichts extra. Damit aber nicht mehrere P-Konten von einer Person geführt werden können, wird die Einrichtung der Schufa gemeldet, die diese Information an Banken weitergibt. Welche Schlüsse allerdings eine Bank bezüglich Kreditwürdigkeit aus dieser Information schließt, ist ungewiss.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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