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Viele Verbraucher erledigen ihre Warenbestellungen über das Internet. Solche Geschäfte bezeichnet der Gesetzgeber in § 312 b BGB als Fernabsatzgeschäfte. Dem Verbraucher steht gemäß § 312 d BGB bei einem Fernabsatzgeschäft ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dabei beginnt die Frist grundsätzlich in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem der Verbraucher eine vollständige und richtige Widerrufsbelehrung erhalten hat. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist aber nicht vor deren Eingang beim Empfänger zu laufen.
Der tatsächliche Fristbeginn kann nun streitig sein, wenn die Ware von der Post nicht beim tatsächlichen  Empfänger, sondern beim Nachbarn abgegeben wurde. Das Amtsgericht Winsen (Az 22 C 1812/11) hat jetzt entschieden: Solange die Ware beim Nachbarn liegt, beginnt die Widerrufsfrist des Verbrauchers nicht zu laufen.  Dies begründet das Gericht mit dem Sinn und Zweck des Widerrufsrechts bei Fernabsatzgeschäften.  Anders als bei einem Kauf vor Ort in einem Warenladen, kann der Verbraucher bei Onlinebestellungen die Ware nämlich nicht in Augenschein nehmen und testen. Damit der Verbraucher nun letztlich nicht den Versprechungen und Warenbeschreibungen des Unternehmers auf seiner Internetseite ausgeliefert ist, wird dem Verbraucher vom Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht gewährt. Während dieser Zeit soll der Verbraucher die Ware testen und gegebenenfalls zurückschicken können. Liegt die Ware aber beim Nachbarn, kann er sie naturgemäß nicht in Augenschein nehmen und testen. Daher beginnt die Frist erst zu laufen, wenn er das Paket beim Nachbarn tatsächlich abgeholt hat.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden begrüßt dieses Urteil. Der Verbrauscherschützer legt großen Wert darauf, dass die 14-tägige Widerrufsfrist des Verbrauchers bei Fernabsatzgeschäften nicht durch das Verhalten Dritter (etwa die Post oder des Nachbarn) ohne Einfluss des Verbrauchers künstlich verkürzt wird. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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