Anleger des geschlossenen Fonds Panthera Global Trading A fürchten um ihr Geld. Wie das Handelsblatt berichtet, droht der Totalverlust. Das Blatt stützt sich auf ein Schreiben an die Anleger, das „Handelsblatt live“ vorliegen soll.
Offenbar waren bei dem Fonds Verluste aufgetreten. Dem Bericht zu Folge sollten diese mit hoch spekulativen Geschäften in Luxemburg wieder ausgeglichen werden. „Der Schuss ging aber offenbar gründlich nach hinten los. Nun droht scheinbar der Totalverlust“, so Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Vor diesem Hintergrund erkläre sich vielleicht auch, warum die Anleger schon seit Wochen und Monaten keinen Statusbericht mehr über die Entwicklung ihrer Kapitalanlage erhalten haben, vermutet der Jurist. Der Panthera Global Trading A investierte in so genannte Managed Futures. Dabei sollen mit Derivate-Wetten hohe Gewinne erzielt werden. Neben einer festen einmaligen Gewinnbeteiligung sollten die Anleger durch Zins und Zinseszins hohe Renditen einstreichen. Daraus ist offenbar nichts geworden. Cäsar-Preller: „Die Anleger-Gelder wurden offenbar verzockt.“
Hinter dem Emissionshaus Panthera steht Malte Hartwieg. Ein Mann, der ein ganzes Firmenimperium aufgebaut hat. Neben Panthera zählen dazu auch die Emissionshäuser Euro Grundinvest, New Capital Invest und Selfmade Capital sowie die Vertriebsplattform dima24.de. Von Euro Grundinvest und dima24 hat sich Hartwieg kürzlich getrennt. Bei Fonds von Selfmade Capital und New Capital Invest soll es Zahlungsschwierigkeiten geben. „Ob es da einen Zusammenhang gibt, ist Spekulation. Auffällig ist es auf jeden Fall“, so Cäsar-Preller.
Den betroffenen Anlegern des geschlossenen Fonds Panthera Global Trading A empfiehlt der Jurist, Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. In Betracht kommen besonders Ansprüche aus Prospekthaftung. „Die Angaben im Emissionsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Ob das im vorliegenden Fall so ist, muss unter die Lupe genommen werden. Möglicherweise sind die Angaben irreführend und zeichnen ein falsches Bild von der Kapitalanlage“, so Cäsar-Preller. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. „Die Verflechtung zwischen den einzelnen Unternehmen ist augenfällig“, erklärt der Jurist.
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