Mieter dürfen ihre Fahrräder nicht auf Pkw-Stellplätze abstellen. Laut öffentlichem Recht sind nämlich die Parkplätze nur für Autos vorbehalten, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit. Der Vermieter muss seinen Mieter darauf hinweisen, wenn ein Auto am Hof keinen Platz hat, weil dort zu viele Räder stehen.
Mieter können grundsätzlich ihre Fahrräder im Hof abstellen, auch wenn dort keine Fahrradständer installiert sind. Jedoch dürfen die Wege nicht zugestellt werden.
Mieter können auch im eigenen Keller oder in der Wohnung die Fahrräder aufbewahren, wenn keine Abstellplätze vorhanden sind. Ist kein Keller vorhanden, dürfen die Räder im Hausflur nur ausnahmsweise parken, solange genügend Platz vorhanden ist.
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