Aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg geht hervor, dass Partnerbörsen im Netz ihren Kunden keine Verträge per E-Mail kündigen können.
Nutzer können sich in einer Online-Partnerbörse zwar über das Internet anmelden, aber nicht auf diesem Weg kündigen. Jedoch sei die Vertragsauflösung über das Fax möglich, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Das Gericht entschied, dass das für den Verbraucher undurchschaubar sei. Die Verbraucherzentrale klagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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