Kostenlosen Termin online buchen
Gerade die Online-Partnervermittlungen stehen hoch in Konjunktur. Angeblich jeder zweite Deutsche, jedenfalls der jüngeren Generationen, lernt seinen Partner online kennen. Viele davon bei einer kommerziellen Agentur wie elitepartner, edarling oder neu.de. Doch muss man die Gebühren wirklich immer zahlen oder kann man sich nicht wirksam vom Vertrag lösen?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Partnervermittlungsverträge stehen beim Gesetzgeber nicht hoch im Kurs. Wer kein Geld geleistet hat, braucht ein solches auch nicht nachzuschießen. Deswegen verlangen die Agenturen auch immer Vorkasse. Erfolg ist bei denVerträgen aber nicht garantiert. Nur wenn die Vermittlungsvorschläge völlig unbrauchbar sind, kann man hier sein Geld zurück verlangen. Interessant sind aber die Widerrufsrechte. Das Landgericht Hamburg hat nämlich Anfang diesen Jahren entschieden, dass das Widerrufsrecht auch für die Persönlichkeitsanalysen gilt. Diese bietet vor allem elitepartner an. Die Klägerin hat ihre für die Analyse bezahlte Gebühr von 99 € zurückerhalten.“
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller