Werden Patienten aus der Klinik entlassen, können sie die Klinik sicherheitshalber um den Arztbrief bitten. Darin informiere das Krankenhaus den Haus- oder Facharzt über die vorgegangene Behandlung, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Beim nächsten Besuch ihres Haus- oder Facharztes können Patienten den Brief dann vorlegen, falls das Krankenhaus ihn bis dahin noch nicht selbst an den Arzt geschickt hat. Das Schreiben enthalte alle wichtigen Daten zum Klinikaufenthalt, etwa die eingenommenen Medikamente und deren Dosierungen, Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen für die weitere Behandlung.
Wenn Patienten im Krankenhaus Medikamente bekommen, die sie weiterhin nehmen müssen, kann es sein, dass ihr niedergelassener Arzt ein anderes Präparat mit vergleichbaren Wirkstoffen oder therapeutische vergleichbarer Wirkung verschreibt, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Das könne an den Verträgen der gesetzlichen Krankenversicherungen der Patienten liegen oder eine Entscheidung des Arztes sein. Daher sollte der Arztbrief mindestens ein preisgünstigeres Produkt nenne, das mit dem im Krankenhaus verwendeten Präparat vergleichbar ist, erklärt Herr Cäsar-Preller.
Foto: @fotolia.com
Neueste Kommentare