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Medizinische Eingriffe muss man oftmals in Kauf nehmen für ein langes Leben, sie können sogar Leben retten. Es kann aber auch schnell zu ärztlichen Kunstfehlern kommen, beispielsweise kann es nach einer Operation zu einer Infektion kommen. „Hier steht Patienten möglicherweise ein Anspruch auf Schmerzensgeld sowie Schadensersatz zu.“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller.

Hier muss man zunächst einen Arztfehler von gewöhnlichen Risiken einer Operation abgrenzen. „Ein Arztfehler liegt vor, wenn ein Arzt jeweiligen aktuellen Wissensstand nicht beachtet. Ein Fehler kann hier in einem Tun beziehungsweise auch einem Unterlassen liegen.“, erklärt Kanz.

Ob ein Arztfehler vorliegt, kann man beispielsweise über ein Gutachten abklären lassen, welches man kostenfrei über seine Krankenkasse erhalten kann. „Patienten sollten auch alle Behandlungsabläufe sowie Erlebnisse in einem Krankenhaus schriftlich festhalten, eventuell könnten auch Fotos helfen. Auch mittels Zeugen, beispielsweise einem Bettnachbarn im Krankenhaus, lassen sich Fehler nachweisen.

Auf alle Fälle liegt aber eine Beweislast beim Patienten, er muss einen Fehler seines Arztes beweisen, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte. Möchte man Ansprüche stellen, sollte man zunächst einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller