Die Rechtslage zu den Patientenverfügungen- die Niederlegung des Willens einer Person, was mit ihr aus medizinischer Sicht geschehen soll, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr dazu in der Lage ist, diesen Willen zu äußern- ist nach wie vor nicht in einem Gesetzeswerk niedergelegt. Allein durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie auch der Zivil- oder Strafsenate des Bundesgerichtshofs bestimmt sich gegenwärtig, welche konkreten Regelungen, Anordnungen und Entscheidungen dem Verfügenden erlaubt sein sollen und welche nicht. Nun will der Gesetzgeber aber Rechtsklarheit schaffen und debattiert &uumL;ber Möglichkeiten einer rechtlichen Regelung, wobei sich allerdings Streit abzeichnet. Uneinig ist man sich beispielsweise darüber, wie verbindlich diese Verfügungen für die behandelnden Ärzte sein sollen. Wohlkaum wird es dazu kommen, dass den Ärzten eine unausweichliche Pflicht auferlegt wird, den einmal verfügten Willen des nicht mehr erklärungsfähigen Patienten auch gegen ihre eigene Überzeugung bzw. Eid zu respektieren. Allerdings muss wiederum gewährleistet sein, dass sich der Verfügende auch darauf Verlassen kann, dass sein Wille beachtet wird. Entscheidend dürfte insoweit sein, dass danach differenziert wird, an welcher Krankheit der Betroffene leidet und wie weit fortgeschritten diese ist, da schließlich nicht in allen Fällen ein Behandlungsabbruch zugelassen werden kann. Weiterhin wird über den Einbau von Sicherungen diskutiert, und zwar dergestalt, dass etwaige Willensänderungen des Betroffenen jederzeit berücksichtigt werden können oder, dass in Fällen, in denen Irrt&uumL;mer oder Fehlvorstellungen des Betroffenen bei der Abfassung der Verfügung später zu Tage treten, der niedergelegte Wille bei geänderten Bedingungen nicht mehr allein ausschlaggebend ist. Die weitere Entwicklung muss wohl abgewartet werden; eine Einigung zwischen den verschiedenen Lagern in der Regierung scheint wohl nicht zeitnah erreicht werden können. Es bleibt zu hoffen, dass der Erlass des Gesetzes trotzdem vorangetrieben und dem Bürger die erforderliche Rechtsklarheit über die Wirkungen gültiger Patientenverfügungen verschafft wird.
Patientenverfügung: Kommt endlich gesetzliche Regelung?
von Preller | Juni 16, 2015 | Familie und Freizeit | 0 Kommentare
Neueste Kommentare