Wenn man sein Girokonto bis zur nächsten Gehaltszahlung überziehen muss, ist es schon ärgerlich genug. Für Kontoinhaber bei der Deutschen Bank kommt es aber noch schlimmer: hier wurden bislang auch für nur kurzfristige Kontoüberziehungen Pauschalbeträge in Höhe von 6,90 € berechnet. „Einer solchen Praxis schoben Richter vom OLG Frankfurt am Main nun aber richtigerweise einen Riegel vor.“, kommentiert Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller ein kürzlich ergangenes Urteil.
Im konkreten Fall (Az.: 1 U 170/13) klagten Verbraucherschützer vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen vorgenannte Geschäftspraxis der Deutschen Bank. Sie monierten im Speziellen, Bankkunden seien mit einer solchen Pauschale unverhältnismäßig belastet. „Zwar meinte die Deutsche Bank, jeweiliger Zinssatz für einen Überziehungskredit sei marktkonform, auch weil vorgenannte Pauschale nicht anfalle, wenn Überziehungszinsen jene Pauschale überstiegen. Die Richter gaben aber richtigerweise den Verbraucherschützern Recht.“, sagt Cäsar-Preller.
Die OLG-Richter waren überzeugt, dass die Bank hier eine „exorbitante hohe Gegenleistung“ bereits für geringe Überziehungen verlange. So läge auch ein sittenwidrig überhöhter Sollzinssatz vor, welcher sich nicht rechtfertigen ließe.
„Auch wenn hier vorgestelltes Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sollten sich Kontoinhaber gegen solche Gebühren wehren. Sie sollten sich auf alle Fälle bei ihrer Bank beschweren.“, rät Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Es bleibt abzuwarten, ob die Revisionsinstanz vorgenanntes Urteil bestätigt.
Neueste Kommentare