Der Vermieter muss seine Zustimmung dazu geben, wenn der Mieter einen Pavillon auf der Terrasse aufbaut. Denn der Pavillon kann das Erscheinungsbild stören, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.
Das Amtsgericht Berlin entschied, da der Pavillon anders als ein Sonnenschirm nicht eingeklappt werden kann,dass der Vermieter verlangen kann, dass der Pavillon wieder abgebaut wird.
Ein Fall:
Ein Mieter hatte auf seiner Terrasse im ersten Stock ein Pavillon von Mai bis September aufgebaut. Jedoch störte das den Vermieter. Deswegen verlangte er, dass der Pavillon abgebaut wird.
Der Vermieter bekam vor Gericht Recht. Denn die optische Beeinträchtigung des Miethauses sei in diesem Fall erheblich.
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