Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass Computer auch weiterhin rundfunkgebührenpflichtig sind, unabhängig von Verwendungs- und Nutzungsabsicht ihrer Besitzer.
Zwei Rechtsanwälte sowie ein Student, der in seiner Wohnung kein angemeldetes Rundfunkgerät hatte, aber einen internetfähigen PC besaß, gingen gegen entsprechende vorinstanzliche Urteile vor. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gilt nur für Internet-Gerätebesitzer, die bislang weder Fernseher noch Radio bei der GEZ angemeldet haben.
„Bei internetfähigen PC handelt es sich um Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages“, so der entscheidende Satz in einer Erklärung des Gerichts. Und dieser Staatsvertrag verstoße „weder gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz noch gegen die Rechte der Kläger auf Freiheit der Information und der Berufsausübung.
Die GEZ verlangt nun für diese sogenannten „neuartigen Empfangsgeräte“ eine Gebühr von 5,76 im Monat. Hierzu zählen auch Notebooks, Smartphones und Mobiltelefone, mit denen Rundfunk und Fernsehen aus dem Internet oder über den Mobilfunkstandard UMTS empfangen werden können.
Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust sowie der ZDF-Intendant Markus Schächter begrüßten in ersten Stellungnahmen diese Gerichtsentscheidung.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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