Der Bundesverband der Deutschen Banken weist darauf hin, dass man sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln kann, wenn man von einer Pfändung betroffen ist. Der Kunde erhält mit dem P-Konto somit einen automatischen Pfändungsschutz. Zurzeit beträgt dieser 1.045,04 € im Monat. Der Freibetrag kann jedoch für Unterhaltspflichtige erhöht werden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Der Freibetrag kann bei fünf unterhaltspflichtigen Personen sogar auf 2.314,82 € monatlich erhöht werden.
Schuldnerberater, Arbeitgeber oder die Familienkasse stellen die Bescheinigung aus.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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